Fragen

Ab wann kann ich die Hebamme kontaktieren?

Sobald Sie eine Familie planen und/oder Ihre Schwangerschaft festgestellt wurde.
Sie sollten sich aber spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche um einen Geburtsvorbereitungskurs und eine Nachsorgehebamme kümmern.

Wer trägt die Kosten der Hebamme?

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Allerdings gibt es auch bei Hebammen Angebote, die privat zu zahlen sind. Darüber sollten Sie im Übrigen von der Hebamme informiert werden.
Privat Versicherte sollten sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.

Muss ich mich im Krankenhaus anmelden?

Sie müssen sich nicht anmelden. Allerdings ist es ratsam dies zu tun, da das Krankenhaus schon im Vorfeld alle notwendigen Papiere fertigmachen kann.

Soll ich einen Zuckertest machen lassen?

Diabetes ist für Mutter und Kind gefährlich. Es empfiehlt sich einen oralen Glucosetoleranztest (OGTT) in der 24.-28. Schwangerschaftswoche bei Ihrem behandelnden Gynäkologen. Glücklicherweise werden die Kosten für diesen Test inzwischen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wann fahre ich in die Klinik?

Sobald die Wehentätigkeit regelmäßig ist, oder Sie einen Blasensprung haben. Dieser kann mit Wehen aber auch ohne Wehen entstehen.

Was sollte die Kliniktasche enthalten?

Hier können Sie eine Vorschlagsliste (PDF-Datei) herunterladen.

Was wird an Erstausstattung benötigt?

Hier können Sie eine Vorschlagsliste (PDF-Datei) herunterladen.

Welche Behördenanträge muss ich ausfüllen?

Als Erstes müssen Sie Ihr Baby beim Standesamt anmelden, dazu bekommen Sie Informationen in Ihrem Krankenhaus. Sobald Sie dann die Geburtsurkunden in Ihren Händen halten, können Sie die Anträge fertigstellen und versenden. Hier können Sie eine Checksliste (PDF-Datei) herunterladen.

• Antrag für Elterngeld – hier der Link zum Regierungspräsidium Gießen
• Antrag für Kindergeld – hier der Link zur Arbeitsagentur
• Krankenkasse – den Antrag für die Familienversicherung bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse.
  Entweder auf der Homepage zum Herunterladen oder telefonisch beantragen.
• Arbeitgeber
• evtl. Kinderkrippenantrag

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach mit einer Email.